Allgemeine Geschäftsbedingungen
Please note that credit card payments for HB-Adventure Switzerland AG are collected by TREKKSOFT AG, Hauptstrasse 15, 3800 Matten, Switzerland (“TREKKSOFT”). Therefore, TREKKSOFT will appear as TREKKSOFT TOUR BOOKING on your credit card statement for the payment of this booking. The domain where you enter and process your payment is owned and operated by TREKKSOFT.
Bitte senden Sie eine E-Mail an support@payyo.ch für alle Fragen bezüglich Ihrer Kreditkartenzahlungen und Rückbelastungen.
Über Ihre E-Scooter Tour (durchgeführt von HB-Adventure Switzerland)
Scooter Tours verwendet ausschliesslich die modernsten Flash-Scooter mit Schweizer Strassenzulassung. Für das Fahren eines Scooters ist ein Alter von 16 Jahren vorausgesetzt, das maximale Körpergewicht beträgt 100 kg. Ein Führerschein ist nicht notwendig.
Helm, Leuchtweste und Regenschutzpellerine werden veranstalterseitig abgegeben.
Rückbestätigung bei zweifelhaften Wetterbedingungen
Bitte rufen Sie uns am Vorabend an.
Aus Wettergründen vom Veranstalter abgesagte Touren können nach Vereinbarung nachgeholt werden.
Treffpunkt: Bitte finden Sie sich pünktlich am Treffpunkt ein, Informationen über den Treffpunkt finden Sie bei der jeweiligen Tourbeschreibung im Internet.
Annullationsbedingungen:
- Die maximale Wartezeit der Guides: 30 Minuten
- Annullation 0-1 Tage vor der Tour: Keine Rückerstattung
- Annullation 2-3 Tage vor der Tour: Rückerstattung 50 % der Kosten
- Annullation 4-7 Tage vor der Tour: Rückerstattung 75 % der Kosten
Vor jeder Tour erfolgt eine theoretische Einführung mit Instruktionen über den E-Scooter, die Fahrtechnik sowie über die Sicherheit im Strassenverkehr. Anschliessend folgen die praktischen Fahrübungen.
Bitte beachten Sie noch die untenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen im Detail:
1. Teilnahmebedingungen, Mitwirkungspflichten der Teilnehmer
Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen.Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des Veranstalters, der Bergführer und Hilfspersonen strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen.
2. Versicherung
Die Teilnehmer sind durch die Veranstalterin nicht versichert. Jeder Teilnehmer ist für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz (einschliesslich Sportunfälle) selbst verantwortlich.
3. Beanstandungen
Sollte der Kunde Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, sind diese sofort dem Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger schriftlich bekannt zu geben und bestätigen zu lassen. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen berechtigt, weshalb einer solchen Bestätigung nicht die Wirkung einer Schuldanerkennung zukommt. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger wird bemüht sein, im Rahmen der Veranstaltung und der Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder will der Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen die Forderungen schriftlich innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität bei der Buchungsstelle, zuhanden der Veranstalterin, eingereicht werden. Der Beanstandung sind die Bestätigung des Aktivitätsleiters bzw. Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteter Einreichung der Forderung bei der Buchungsstelle verwirken sämtliche Ansprüche.
4. Haftung
Schadenersatzansprüche gegen die Veranstalterin oder deren Hilfspersonen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Veranstalterin ist berechtigt Hilfspersonen / Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen. Überträgt die Veranstalterin berechtigterweise die Ausführung auf einen Dritten, so haftet die Veranstalterin für dessen Handlung und Unterlassung nicht. Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Aktivitätsleiters, welche nicht im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers (insbesondere Ziffer 1), höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind.Befolgt ein Teilnehmer die Weisung der Veranstalterin, Aktivitätsleiters usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens der Veranstalterin.
5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht, unter Ausschluss internationaler Abkommen, anwendbar. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Zürich. Die Veranstalterin ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden geltend zu machen.Sollten eine oder mehrere Bestimmung dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung eine, in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende, rechtsgültige Regelung. Die Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.
Zürich, Mai 2019
Rolf Egg, CEO