Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
1. Teilnahmebedingungen, Mitwirkungspflichten der Teilnehmer
Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen.Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des Veranstalters, der Bergführer und Hilfspersonen strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen.
2. Versicherung
Die Teilnehmer sind durch die Veranstalterin nicht versichert. Jeder Teilnehmer ist für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz (einschliesslich Sportunfälle) selbst verantwortlich.
3. Beanstandungen
Sollte der Kunde Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, sind diese sofort dem Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger schriftlich bekannt zu geben und bestätigen zu lassen. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen berechtigt, weshalb einer solchen Bestätigung nicht die Wirkung einer Schuldanerkennung zukommt. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger wird bemüht sein, im Rahmen der Veranstaltung und der Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder will der Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen die Forderungen schriftlich innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität bei der Buchungsstelle, zuhanden der Veranstalterin, eingereicht werden. Der Beanstandung sind die Bestätigung des Aktivitätsleiters bzw. Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteter Einreichung der Forderung bei der Buchungsstelle verwirken sämtliche Ansprüche.
4. Haftung
Schadenersatzansprüche gegen die Veranstalterin oder deren Hilfspersonen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Veranstalterin ist berechtigt Hilfspersonen / Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen. Überträgt die Veranstalterin berechtigterweise die Ausführung auf einen Dritten, so haftet die Veranstalterin für dessen Handlung und Unterlassung nicht. Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Aktivitätsleiters, welche nicht im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers (insbesondere Ziffer 1), höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind.Befolgt ein Teilnehmer die Weisung der Veranstalterin, Aktivitätsleiters usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens der Veranstalterin.
Vor Tourantritt sind nachfolgende Teilnahmebedingungen von allen TeilnehmerInnen zu unterzeichnen.
Die MitarbeiterInnen und Leistungsträger von HB-Adventure Switzerland AG übergeben Ihnen das Gerät / Fahrzeug nach einer Instruktion und Informationen betreffend des Verhaltens im Umgang mit dem Sportgerät / Fahrzeug.
Der/Die Unterzeichnende bestätigt, das zur Verfügung gestellte Sportgerät / Fahrzeug auf eigenes Risiko zu benutzen sowie den Anordnungen und Anweisungen des/der Tour-Guides unbedingt Folge zu leisten. Der/Die Unterzeichnende bestätigt, gebührend Vorsicht walten zu lassen, Rücksicht auf Andere zu nehmen und alles zu unternehmen, um gefährliche Situationen zu vermeiden.
Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Bei Benutzung von öffentlichen Strassen ist das Straßenverkehrsgesetz unbedingt einzuhalten. Verbotsschilder müssen unbedingt beachtet werden. Je nach Fahrzeug ist ein entsprechender Fahrausweis vorgeschrieben; der/die Unterzeichnende bestätigt mit seiner Unterschrift den dafür gültigen Fahrausweis zu besitzen.
HB-Adventure Switzerland AG und ihre Leistungsträger können keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden übernehmen, die bei der Benutzung unserer Geräte, insbesondere durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Personals oder Missachtung von Straßenverkehrsregeln, entstehen könnten.
HB-Adventure Switzerland verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, Unfallversicherung ist Sache des/der Unterzeichnenden. Selbstbehalt im Haftpflichtfall CHF 2,000.00.
Schneemobile, E-Cross Buggies, Segways und E-Bikeboards sind nicht kaskoversichert, der Benutzer haftet für alle durch ihn verursachten Schäden. Selbstbehalt bei kaskoversicherten Fahrzeugen (E-Autos): CHF 2,000.00
5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht, unter Ausschluss internationaler Abkommen, anwendbar. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Zürich. Die Veranstalterin ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden geltend zu machen.Sollten eine oder mehrere Bestimmung dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung eine, in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende, rechtsgültige Regelung. Die Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.
6. Veranstalter
Scootertours
by HB-Adventure Switzerland AG
Löwenstrasse 20, 8001 Zürich
Email: info@scootertours.ch
Internet: www.scootertours.ch
Tel.: ++41 (0)76 337 61 62
Zürich, April 2020
Über Ihre E-Scooter Tour (durchgeführt durch HB-Adventure Switzerland)
Scootertours verwendet ausschliesslich die moderne E-Scooter mit Schweizer Strassenzulassung. Für das Fahren eines E-Scooters ist ein Alter von 14 Jahren vorausgesetzt, das maximale Körpergewicht beträgt 120 kg. Ein Führerschein ist nicht notwendig.
Helm, Leuchtweste und Regenschutzpellerine werden veranstalterseitig abgegeben, ein eigener Helm darf natürlich verwendet werden.
Rückbestätigung bei zweifelhaften Wetterbedingungen
Bitte rufen Sie uns am Vorabend an.
Aus Wettergründen vom Veranstalter abgesagte Touren können nach Vereinbarung nachgeholt werden.
Treffpunkt: Bitte finden Sie sich pünktlich am Treffpunkt ein, Informationen über den Treffpunkt finden Sie bei der jeweiligen Tourbeschreibung im Internet.
Annullationsbedingungen:
- Die maximale Wartezeit der Guides: 30 Minuten
- Annullation 0-1 Tage vor der Tour: Keine Rückerstattung
- Annullation 2-3 Tage vor der Tour: Rückerstattung 50 % der Kosten
- Annullation 4-7 Tage vor der Tour: Rückerstattung 75 % der Kosten
Vor jeder Tour erfolgt eine theoretische Einführung mit Instruktionen über den E-Scooter, die Fahrtechnik sowie über die Sicherheit im Strassenverkehr. Anschliessend folgen die praktischen Fahrübungen.